Zusammenfassung: Der Autor vertritt die Auffassung, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht in der Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Abgabenerhöhung zu berücksichtigen ist und schlägt die Einbringung eines Erstattungsantrags zur Rückforderung der unzulässig vorgeschriebenen Beiträge vor.
Rechtsgrundlagen: § 108 Abs 1 ZollR-DG; Art 220 ZK; § 72a ZollR-DG

