vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wann ist die Mitwirkung von Stellvertretern zulässig?

SteuernUniv.-Prof. Dr. Michael LangSWK 2001, S 485 Heft 18 v. 20.6.2001

§ 42 Abs 2 Z 2 VwGG; Art 126 B-VG

Der Autor verweist auf zwei Erkenntnisse des VwGH, in denen klargestellt wurde, dass die Beteiligung von Stellvertretern im Berufungssenat nur dann eine gesetzeskonforme Senatsbesetzung begründet, wenn die Verhinderung der entsendeten oder ernannten Mitglieder nachgewiesen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!