Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Aussagekraft und den Stellenwert der Kennzahl "Konzernverflechtung" und spricht sich dafür aus, dieser Kennzahl im Rahmen der Jahresabschlussprüfung mehr Bedeutung beizumessen.
Rechtsgrundlagen: § 223 Abs 5 HGB; § 265 Abs 3 HGB