Im seinem Urteil vom 7. 5. 2020, Dong Yang Electronics, C-547/18 , hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob bei Bestehen einer inländischen Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft automatisch von einer festen Niederlassung iSd Mehrwertsteuerrechts ausgegangen werden muss und ob der Leistende verpflichtet ist, die vertraglichen Beziehungen zwischen der leistungsempfangenden ausländischen Muttergesellschaft und ihrer inländischen Tochtergesellschaft zu prüfen.