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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ188 (RZ 2023, 225)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 225 Heft 9 v. 15.9.2023

§ 70 Abs 1 Z 1 StGB

§ 281 Abs 1 Z 5 StPO

§ 70 Abs 1 Z 1 StGB definiert den Einsatz von "besonderen Fähigkeiten" und jenen von "besonderen Mitteln" als alternative Begehungsformen. Demzufolge bezieht sich eine Mängelrüge (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO), die von den Feststellungen zu beiden Begehungsformen bloß jene zu einer davon bekämpft, nicht auf schuld- oder subsumtionsrelevante Umstände.

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