vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ146 (RZ 2023, 197)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 197 Heft 7 und 8 v. 15.8.2023

§ 115 Abs 3 StGB

Die Beschimpfung als Reaktion auf das Verhalten des Betroffenen muss in einer nach den Umständen entschuldbaren Weise erfolgen, dh anlassadäquat sein; eine unangemessene Überreaktion ist nicht entschuldigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!