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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ69 (RZ 2023, 114)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 114 Heft 4 v. 15.4.2023

§§ 3, 22 Abs 4 VbVG

§ 260 Abs 1 Z 1 und Z 2 StPO

Beim kondemnierenden Verbandsurteil bedeutet Subsumtion (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO, § 22 Abs 4 erster Teilsatz VbVG) die rechtliche Unterstellung der im Referat (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO; § 22 Abs 4 erster Teilsatz VbVG) zusammengefassten "als erwiesen angenommenen Tatsachten", also des (festgestellten) haftungsbegründenden Sachverhalts (nämlich der "Straftat" und jener "Umstände", aufgrund welcher der Verband "verantwortlich befunden wird" [§ 22 Abs 4 erster Teilsatz VbVG]), unter einen der Verantwortlichkeitstatbestände des § 3 (Abs 1 und 2 oder Abs 1 und 3) VbVG. Sie umfasst auch den Ausspruch darüber, welche konkrete(n) mit Strafe bedrohte(n) Handlung(en) die festgestellte Anknüpfungstat (Entscheidungsträger- oder Mitarbeitertat) begründet.

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