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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ68 (RZ 2023, 114)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 114 Heft 4 v. 15.4.2023

§§ 28a Abs 1, 53 FinStrG

Ob "Finanzvergehen von Verbänden" vom Gericht zu ahnden (§ 28a Abs 1 FinStrG) sind, bestimmt sich nach § 53 FinStrG, wobei Gerichtszuständigkeit hinsichtlich des Verbandes kraft objektiver Konnexität (§ 53 Abs 4 FinStrG) ausscheidet, weil der Verband kein "vorsätzlich an der Tat Beteiligter" ist.

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