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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ70 (RZ 2023, 114)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 114 Heft 4 v. 15.4.2023

§§ 206 Abs 2, 207 Abs 2 StGB

Wer einen männlichen Unmündigen dazu verleitet, eine "Gummivagina", also eine künstliche Nachbildung einer Vagina, zu penetrieren, erfüllt zwar das Tatbild des § 207 Abs 2 zweiter Fall StGB, nicht aber jenes des § 206 Abs 2 letzter Fall StGB.

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