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RFK 19.04.1999, 705/2-RFK/99 (Medienrecht)

MedienrechtRfR 2000, 70 - 71 Heft 1 und 2 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Das Beschwerderecht setzt einen Eingriff in den Interessenssphäre des Beschwerdeführers, nicht zwingend auch einen subjektiven Rechtsanspruch voraus. Die Beurteilung liegt im Ermessen der RFK.

Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 1 Z 1 lit c RFG

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