§ 27 Abs 1 Z 1 lit b RFG
Die reichweitenunabhängige Notwendigkeit von 500 Unterstützungserklärungen für die Geltendmachung einer Popularbeschwerde steht mit dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang.
VfGH 24.06.1998, B 2676/97-18
§ 27 Abs 1 Z 1 lit b RFG
Die reichweitenunabhängige Notwendigkeit von 500 Unterstützungserklärungen für die Geltendmachung einer Popularbeschwerde steht mit dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang.
VfGH 24.06.1998, B 2676/97-18