Zusammenfassung: Ein Verein kann bei Nichtheranziehung zur Stellungnahme zu einem den Verein betreffenden Themenbereich keine Beschwerde geltend machen.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 1 Z 1 lit a RFG
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Zusammenfassung: Ein Verein kann bei Nichtheranziehung zur Stellungnahme zu einem den Verein betreffenden Themenbereich keine Beschwerde geltend machen.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 1 Z 1 lit a RFG
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