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RFK 24.04.1992, 527/8-RFK/92 (Medienrecht)

MedienrechtRfR 2000, 66 - 67 Heft 1 und 2 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Die Zulässigkeit einer Popularklage setzt das Vorliegen von 500 Unterstützungserklärungen innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist voraus.

Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 1 Z 1 lit b RFG

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