Zusammenfassung: Die Zulässigkeit einer Popularklage setzt das Vorliegen von 500 Unterstützungserklärungen innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist voraus.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 1 Z 1 lit b RFG
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Zusammenfassung: Die Zulässigkeit einer Popularklage setzt das Vorliegen von 500 Unterstützungserklärungen innerhalb der sechswöchigen Beschwerdefrist voraus.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 1 Z 1 lit b RFG
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