§ 28 Abs 1 RFG
Die falsche Zusammensetzung des Senats begründet eine Verletzung des Rechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter .
VfGH 28.11.1994, B 19/94-20
§ 28 Abs 1 RFG
Die falsche Zusammensetzung des Senats begründet eine Verletzung des Rechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter .
VfGH 28.11.1994, B 19/94-20