Zusammenfassung: Eine tatsachenverfälschende, polemische Eingangsmoderation verletzt das Objektivitätsgebot.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 RFG
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Zusammenfassung: Eine tatsachenverfälschende, polemische Eingangsmoderation verletzt das Objektivitätsgebot.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 RFG
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