Ein Verein, dessen Zweck die Unterstützung von Behinderten und Flüchtlingen bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist, verfolgt keine gemeinnützigen und/oder mildtätigen Zwecke, indem er mit den Beschäftigten Dienstverhältnisse abschließt und diese für den Betrieb eines Hotels bzw einer Kantine einsetzt.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.