Im vorliegenden Fall errichtete eine Marktgemeinde 13 Photovoltaikanlagen, um ihren Kanalbetrieb als Hoheitsbetrieb mit Strom zu versorgen. Mangels verfügbarer Elektrizitätsleitungen zur Versorgung des Kanalbetriebs durch den selbst erzeugten Strom speiste sie den gesamten erzeugten Strom in das örtliche Netz ein und bezog sodann den Strom für den Kanalbetrieb aus diesem Netz.