Eine auf dem Gebiet des Tierschutzes tätige gemeinnützige Privatstiftung behauptete in der Beschwerde, die Verfassungswidrigkeit der § 3 Abs 1, § 5 Abs 3 und § 8 Z 2 KommStG. Begründend führte die Beschwerdeführerin aus:.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.