Ein gemeinnütziger Verein, welcher eine Fachhochschule betreibt, erhebt Beschwerde gegen einen Kommunalsteuerbescheid. Laut Beschwerdeführer würde keine Unternehmereigenschaft iSd § 1 iVm § 3 KommStG vorliegen.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.