Es ist traurige Realität, dass Veranstaltungen in der jüngeren Vergangenheit als potenzielle Ziele für terroristische Anschläge stärker in den Fokus geraten sind. Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten das landesrechtliche Veranstaltungsrecht, insb in Wien, den Sicherheitsbehörden einräumt, um Veranstaltungen zu überwachen, zu überprüfen und bei der Genehmigung mitzuwirken. Zentrale Fragen sind zudem: Welche speziellen Befugnisse sieht das Sicherheitspolizeigesetz bei Veranstaltungen vor und kann die Pflicht zur Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention terroristischer Anschläge von der Veranstaltungsbehörde dem Veranstalter mit Bescheid aufgetragen werden?