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Der Gastgarten am Beispiel Wiens - nunmehr ein Fall fürs ganze Jahr?

BeitragAufsatzThorsten Holzer, Dietmar KloseRFG 2024/16RFG 2024, 67 - 72 Heft 2 v. 7.6.2024

Der in den letzten Jahren aufgrund der wärmeren Witterung und des Rauchverbots in Räumen von Gastlokalen entstandene Trend, Gastgärten ganzjährig zu betreiben, hat sich mittlerweile verstärkt. Zugleich wurden mit der jüngsten Novelle 2023 des Wiener Gebrauchsabgabegesetzes (diese trat größtenteils mit 1. 1. 2024 in Kraft) einige Justierungen rund um die Erteilung von Gebrauchserlaubnissen vorgenommen und damit auch die Möglichkeit geschaffen, einen Vorgarten (Schanigarten) das ganze Jahr über zu nutzen.

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