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Die erfolgreiche Bausperre zur Sicherung künftiger Raumordnungspläne der Gemeinde

BeitragAufsatzMario Walcher, Marco WallnerRFG 2024/15RFG 2024, 61 - 67 Heft 2 v. 7.6.2024

Die örtliche Raumplanung der Gemeinden ist dynamisch und immer wieder an neue Gegebenheiten anzupassen. Wird eine Anpassung der Raumplanung notwendig, stehen Gemeinden mitunter vor der Schwierigkeit, dass Bauwerber noch vor Abänderung der Raumpläne alles in Bewegung setzen, um sich die bestehende Widmung zu sichern und ein Vorhaben oder eine Maßnahme einer Genehmigung zuzuführen, die auf Basis der neuen Planungsgrundlagen nicht mehr erwirkt werden könnte. Um ein derartiges Vorgehen hintanzuhalten, das geeignet ist, die Umsetzung der konkreten Planungsabsichten zu erschweren oder ihre beabsichtigte Wirkung wesentlich zu beeinträchtigen, steht das Instrument der (befristeten) Bausperre zur Verfügung. Welche Voraussetzungen eine Bausperre als Eingriff in die Eigentumsfreiheit erfüllen muss und welche Wirkungen mit ihr verbunden sind, ist Gegenstand dieses Beitrags.

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