Nachbarrechtliche Streitigkeiten wegen Belästigung durch Überwuchs, übermäßigen Lärm, unangenehmen Geruch, aber auch Wasserrückstau aus Kanalsystemen, Überflutungen nach Starkregen ua scheinen eher mehr als weniger zu werden. Nicht selten suchen die Streitparteien zunächst auch Lösungen/Schlichtungen beim Bürgermeister/Gemeindeamt. Für die Beschattungsfälle ist sogar zwingend ein Schlichtungsversuch gesetzlich vorgesehen. Das kann auch vor sog Gemeindevermittlungsämtern erfolgen, die es derzeit allerdings nur in Vorarlberg gibt. Man mag sich aber auch - bei Zustimmung des anderen Teils - an einen Mediator iSd ZivMediatG (BGBl 2003/29) wenden. (FN ) Der Beitrag ist eine Fortsetzung der Serie "Update Nachbarrecht".