Die Verpflichtung zur Entrichtung der Freizeitwohnungspauschale setzt voraus, dass Umstände vorliegen, die eine Freizeitnutzung der Wohnung indizieren (VfGH 23. 6. 2022, E 710/2021).Bei der Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrags für einen Grundstücksteil sind für das ganze Grundstück geleistete Beiträge verhältnismäßig anzurechnen (VwGH 29. 6. 2022, Ro 2020/16/0014).
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