Freizeitwohnsitze fordern Länder und Gemeinden nicht nur im Rahmen der Raumordnung, sondern wecken auch fiskalische Interessen. Die mit der Besteuerung von Freizeitwohnsitzen verbundenen verfassungs- und finanzausgleichsrechtlichen Fragen sind vielfältig. Die dogmatischen Grundlagen in diesem Themenfeld hat Hans Georg Ruppe entwickelt. Aus Anlass seines 80. Geburtstages, den Hans Georg Ruppe dieses Jahr beging, ist es mehr als angemessen, darauf hinzuweisen, dass die von ihm schon vor der Jahrtausendwende formulierten Erkenntnisse nichts von ihrer Gültigkeit verloren haben. Dies wird auch durch die jüngste Rsp des VfGH bestätigt.