Das Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz (K-BiWG) ist am 1. 1. 2008 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt hält es ein Bundesland in Atem und hat einen Rechtsstreit zwischen Behörden, Erwerbs- und Nebenerwerbsimkern entfacht. Ein Ende dieser Odyssee ist nicht in Sicht. Doch worin liegt das Problem bei der Haltung anderer Bienen(rassen)? Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentliche Rechtslage in Kärnten und betrachtet auch die Regelung in den anderen Bundesländern.