Das Instrumentarium der Volksabstimmung wirft bei Flächenwidmungen eine erhebliche verfassungsrechtliche und EU-rechtliche Problematik auf. Die Mindeststandards, welche bei normaler Flächenwidmung für den betroffenen Grundeigentümer gelten, können bei einer Volksabstimmung nicht gewährleistet werden bzw sind nicht gewährleistet.
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