Häufig wird bei der Realisierung größerer Projekte mit der Standortgemeinde eine Vereinbarung abgeschlossen, die die Nutzung der Infrastruktur (vorwiegend Straßen) und die dafür der Gemeinde gebührende Entschädigung regeln soll. Dabei ist erhöhte Vorsicht geboten. Nicht durchdachte Vertragsabschlüsse können schadenersatz- wie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - für die Gemeinde sowie auch den Projektwerber. Der Beitrag zeigt auf, was vorab bedacht werden sollte.