Der Verkauf von "öffentlichen Gütern" (zB Liegenschaften/Grundstücken und Unternehmen bzw -anteilen) kann aus Gründen des EU-Subventionsrechts die Durchführung eines hinreichend publizierten, allgemeinen und bedingungsfreien "Bietverfahrens" oder zumindest die Einholung eines unabhängigen Verkehrswertgutachtens erfordern, um den Verdacht einer unzulässigen Beihilfe an den Erwerber zu entkräften. Ein solches "Bietverfahren" unterliegt mangels Vorliegens einer Nachfragesituation grundsätzlich nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen. Die EK empfiehlt jedoch im Hinblick auf die Vermeidung einer Beihilfe die Orientierung an den Vergabe-RL der EU bzw an den darin festgelegten Grundsätzen. Der Beitrag gibt Gemeinden eine Zusammenschau der Regelungen und Judikatur sowie einen Überblick, auf welche Details bei der Veräußerung von öffentlichen Gütern (am Beispiel der Veräußerung einer Liegenschaft) zu achten ist.