In mehreren Bundesländern geben die Gemeindeordnungen einen rechtlichen Rahmen zur Gewährung von Darlehen durch die Gemeinden vor. Gemeinsam ist diesen Bestimmungen, dass die gewährten Darlehen im Interesse der Gemeinde gelegen und die ordnungsgemäße Verzinsung und Tilgung der Darlehen gesichert sein sollen. Im Beitrag "Haftungsübernahmen durch die öffentliche Hand im Lichte des EU-Beihilfenrechts" (RFG 2019/20) wurden Haftungsübernahmen durch Gemeinden vor dem Hintergrund des europäischen Beihilfenrechts näher beleuchtet. Der Beitrag widmet sich der europarechtlichen Dimension bei der Gewährung von Darlehen durch die öffentliche Hand.