Mit der sog VStG-Nov 2018 sind zahlreiche Änderungen des Verwaltungsstrafrechts vorgenommen worden. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Einführung des Prinzips "Beraten statt strafen", eine Einschränkung der Verschuldensvermutung nach § 5 VStG bei Geldstrafen, die einen bestimmten Betrag überschreiten, die Erweiterung der Zwangsbefugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie eine Regelung zu Art und Weise sowie Umfang der Weitergabe behördlicher Information über laufende Verwaltungsstrafverfahren an die Medien. Zudem wurden zahlreiche Neuregelungen zur Umsetzung europäischer RL im Bereich der Beschuldigtenrechte vorgenommen.