Die Umstellung auf die VRV 2015 bringt auch die Verpflichtung zum Ausweis und zur Bewertung von Beteiligungen mit sich. Hierbei anzuwendende Bewertungskonzeptionen stehen im Fokus dieses Beitrags.Aufbauend auf den in der vorherigen Ausgabe (FN ) erschienenen Beitrag zur Abgrenzung von wirtschaftlichen Unternehmungen, Betrieben und betriebsähnlichen Einrichtungen einerseits sowie Beteiligungen und verwalteten Einrichtungen andererseits, wird erläutert, ab wann Beteiligungen auszuweisen, in welcher Höhe sie im Zugangszeitpunkt anzusetzen, wann sie an den Abschlussstichtagen in der Folge auf- oder abzuwerten sind und wie ihr Abgang im Dreikomponentenhaushalt darzustellen ist.