In Oberösterreich wurde die sprengelübergreifende Kooperation auf Ebene der Bezirksverwaltungsbehörden zu Jahresbeginn 2019 erheblich erweitert: Das seitdem geltende Oö. BVB-KG macht von der bundesverfassungsrechtlich vorgegebenen Möglichkeit Gebrauch, Zuständigkeiten einer Bezirksverwaltungsbehörde mit Verordnung auf eine andere zu übertragen. So gelingt es, Synergieeffekte zu erzielen, Verfahrensabläufe zu beschleunigen und Ressourcen optimal einzusetzen.