Im ersten Gedanken fragt man sich, wozu man in Österreich einen weiteren Kommentar zum VersVG benötigt, wo es doch - mit anderen Herausgebern und in einem anderen Verlag - ein einschlägiges und mit der 14. Lieferung aus dem Jahr 2025 durchaus aktuelles Werk gibt. Im zweiten Gedanken geht der Rezensent ergebnisoffen und durchaus neugierig ans Lesen.

