vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufgabe der Rechtsprechung zur prozessualen Tatunterscheidung bei Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärung

SteuerrechtBlick nach DeutschlandMichael StahlschmidtRdW 2026/166RdW 2026, 213 Heft 3 v. 11.3.2026

Der BGH hat mit Beschluss vom 10. 12. 2025, 1 StR 387/25, seine bisherige Rechtsprechung zur Frage, ob unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen und eine unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärung eine prozessuale Tat darstellen, aufgegeben und entschieden, dass unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen und eine unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärung für denselben Besteuerungszeitraum jeweils eigenständige prozessuale Taten iSv § 264 Abs 1 StPO sind. Damit werden sie nicht mehr als einheitliche prozessuale Tat behandelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte