Das für die Mindestbindungsfrist eines Dauerschuldverhältnisses (entgeltlicher Onlinedienst) vereinbarte laufende Entgelt des Kunden unterliegt auch dann der Umsatzsteuer, wenn der Unternehmer für Zeiträume, in denen der Kunde in Zahlungsverzug ist, seine vereinbarten Gegenleistungen nicht erbringt. - VwGH 11. 11. 2025, Ro 2025/13/0018.

