Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 12. 11. 2025, II R 3/25, II R 31/24 und II R 25/24 entschieden, dass das neue Bewertungsrecht zur Grundsteuer im sogenannten "Bundesmodell" (Bewertungsgesetz/BewG idF Grundsteuer-Reformgesetz), das seit dem 1. 1. 2025 in 11 Bundesländern angewendet wird und Basis für die Berechnung der Grundsteuerwerte ist, formell und materiell verfassungsgemäß ist. Eine Aussetzung und Vorlage des Verfahrens an das BVerfG nach Art 100 Abs 1 GG lehnte der BFH ab, weil der Senat nicht davon überzeugt ist, dass die der Feststellung des Grundsteuerwerts zugrunde liegenden Bewertungsvorschriften gegen Verfassungsrecht verstoßen.

