Die Forderung, über ermäßigte Mehrwertsteuersätze gesundheits-, sozial- oder umweltpolitische Ziele zu erreichen, letztlich also einen Lenkungseffekt hin zu einem gesünderen oder umweltbewussteren Konsumverhalten zu erzielen, ist nicht neu. Sieht man sich aber die historische Entwicklung der ermäßigten Steuersätze im unionalen Mehrwertsteuersystem vor dem Hintergrund des Binnenmarktziels und der Rechtsprechung des EuGH an, wird schnell klar, dass sich Lenkungseffekte und der Grundsatz der steuerlichen Neutralität als immanentes Grundprinzip des Mehrwertsteuersystems gegenseitig ausschließen. Tritt nämlich der erwünschte Lenkungseffekt ein, indem die Mehrwertsteuersatzermäßigung kaufentscheidungsrelevant wird, hat dies eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge. Somit liegt ein Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz vor.1

