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Immobilienmakler - Schadenersatz gegenüber Mietinteressentin

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2026/58RdW 2026, 76 Heft 2 v. 12.2.2026

Zum Ersatz immateriellen Schadens in Höhe von 3.000 € sowie vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten wurde ein Immobilienmakler verurteilt, der eine Mietinteressentin bei der Wohnungssuche aufgrund ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt hat (vgl § 19 Abs 2 dAGG iVm § 21 Abs 2 dAGG). Der Eigenhaftung des Maklers steht nicht entgegen, dass sich der Vermieter möglicherweise das Verhalten des Maklers zurechnen lassen muss und dann ebenfalls haftet. BGH 29. 1. 2026, I ZR 129/25.

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