AEUV: Art 101, Art 102
DSGVO: Art 83, ErwGr 150
ILVA betreibt eine Möbelhauskette und gehört zum Konzern Lars Larsen Group. ILVa wurde vorgeworfen, gegen die Verpflichtungen verstoßen zu haben, die ihr gemäß der DSGVO in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche für personenbezogene Daten obliegen. Strittig war, ob für die Festsetzung einer Geldbuße wegen Verstoßes einer Gesellschaft gegen die DSGVO auf den Gesamtumsatz des Konzerns abzustellen ist, dem die Gesellschaft angehört - was der EuGH bejaht: