Die Nichtfestsetzung der GrESt nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG bei Rückgängigmachung eines Kaufvertrages hat zur Voraussetzung, dass der Verkäufer die ursprüngliche Verfügungsmacht über das Grundstück zurückerlangt. - VwGH 30. 1. 2025, Ra 2024/16/0035.
Die Nichtfestsetzung der GrESt nach § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG bei Rückgängigmachung eines Kaufvertrages hat zur Voraussetzung, dass der Verkäufer die ursprüngliche Verfügungsmacht über das Grundstück zurückerlangt. - VwGH 30. 1. 2025, Ra 2024/16/0035.