Wenn der Veranlassungszusammenhang mit dem Dienstverhältnis vorliegt, sind auch rechtswidrig erzielte Vermögensvorteile im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu erfassen. Strittig wurde die Steuererhebung im Wege der Veranlagung. - VwGH 11. 10. 2024, Ra 2023/13/0013.