Der in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer übersiedelte nach Österreich. Bald nach der Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich wurde das Dienstverhältnis zum deutschen Arbeitgeber beendet und der Arbeitnehmer erhielt eine Abfindung, deren Besteuerung in Österreich strittig wurde. - VwGH 23. 10. 2024, Ra 2022/15/0076.