Betr ein Vorabentscheidungsersuchen des VwG Wien hat der Generalanwalt Klarstellungen zum Auskunftsrecht nach Art 15 Abs 1 Buchst h DSGVO betr "aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik" im Fall einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling vorgenommen. Schlussanträge des Generalanwalts 12. 9. 2024, C-203/22 , Dun & Bradstreet Austria.