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Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen im forstrechtlichen Rodungsverfahren

LeitsatzkarteiJudikaturErich PürgyRdU-LSK 2025/38RdU-LSK 2025, 259 Heft 5 v. 8.10.2025

Bürgerinitiativen gem § 19 Abs 4 UVP-G genießen nur nach dem UVP-G eine "besondere Rechtsstellung", nicht hingegen im forstrechtlichen Rodungsverfahren. Die Parteistellung im Rodungsverfahren nach §§ 17 ff ForstG ist (grundsätzlich) durch § 19 Abs 4 ForstG abschließend geregelt.

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