Mit Eingabe v 11. 3. 2015 hatte die RevWerberin ua um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Abänderung einer Wasserkraftanlage durch Errichtung einer Fischwanderhilfe in Form einer Fischschleuse angesucht. Dieser Antrag war nach Durchführung eines mehrjährigen Versuchs, währenddessen das Bewilligungsverfahren unterbrochen war, abgewiesen worden. Eine gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wies das VwG ua mit der Begründung ab, mit der antragsgegenständlichen Fischschleuse werde nicht jene Fischpassierbarkeit hergestellt, wie sie mit Anlagen, die dem Stand der Technik entsprächen, erreicht werde.