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Prüfung, ob Abfalleigenschaft deshalb zu verneinen ist, weil Sache iSd § 2 Abs 3 Z 2 AWG in einer nach allgemeiner Verkehrsauffassung für sie bestimmungsgemäßen Verwendung steht, erst bei Verwirklichung des § 2 Abs 1 Z 2 AWG

LeitsatzkarteiJudikaturKerstin HolzingerRdU-LSK 2025/22RdU-LSK 2025, 174 Heft 3 v. 6.6.2025

Prüfung, ob Abfalleigenschaft deshalb zu verneinen ist, weil Sache iSd § 2 Abs 3 Z 2 AWG in einer nach allgemeiner Verkehrsauffassung für sie bestimmungsgemäßen Verwendung steht, erst bei Verwirklichung des § 2 Abs 1 Z 2 AWG (FN 1)

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