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Beendigung der Abfalleigenschaft; Zulässigkeit der Verwertung; Formalkriterien, die für den Umweltschutz irrelevant sind

LeitsatzkarteiJudikaturKerstin HolzingerRdU-LSK 2025/9RdU-LSK 2025, 122 Heft 2 v. 27.3.2025

§ 2 Abs 4 Z 1 und § 15 Abs 4a AWG knüpfen die Beendigung der Abfalleigenschaft daran, dass die Abfälle einer "zulässigen Verwertung" zugeführt werden (VwGH 27. 11. 2012, 2012/10/0086). Dafür muss die betreffende Sache für den beabsichtigten Zweck unbedenklich einsetzbar sein und es dürfen keine umweltrelevanten Schutzgüter durch die Verwertungsmaßnahme beeinträchtigt werden (VwGH 26. 2. 2015, 2012/07/0123). Eine zulässige Verwertung liegt weiters nur dann vor, wenn dadurch nicht den in § 15 Abs 4a AWG genannten Vorschriften zuwidergehandelt wird (VwGH 23. 4. 2015, 2012/07/004).

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