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Betroffenenrechte und Parteistellung von anerkannten Umweltorganisationen im Abnahmeverfahren; Genehmigung von Abweichungen im Abnahmeverfahren

LeitsatzkarteiJudikaturWolfgang BergerRdU-LSK 2024/8RdU-LSK 2024, 33 - 34 Heft 1 v. 8.2.2024

Anerkannte Umweltorganisationen (UO) haben im Abnahmeverfahren Parteistellung und es ist ihnen zum Ergebnis der Abnahmeprüfung und in Bezug auf die nachträgliche Genehmigung geringfügiger Abweichungen rechtliches Gehör einzuräumen. Eine UO kann im Abnahmeverfahren die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften geltend machen.

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