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Keine Duldungspflicht bei Möglichkeit der Inanspruchnahme von Grundstücken des Konsenswerbers; kein Vergleich von Kosten und Risken; keine Interessenabwägung

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2024/10RdU-LSK 2024, 34 Heft 1 v. 8.2.2024

§ 72 WRG sieht keine Interessenabwägung vor. § 72 Abs 1 WRG enthält allerdings eine gesetzliche Einschränkung auf das unbedingt Notwendige (VwGH 25. 6. 2009, 2006/07/0110).

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